Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreter der Eltern sowie der Lehrer zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Vertreter der Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz hat an Schulen mit bis zu 200 Schülern 6 Mitglieder im Verhältnis 1:1. Dies bedeutet für unsere Schule: drei Vertreter der Eltern und drei Lehrervertreter.
Für alle Vorsitzenden müssen auch Vertreter in Rangfolge gewählt werden. Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Schulkonferenz empfiehlt Grundsätze zur Bildungs- und Erziehungsarbeit und berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Den Vorsitz der Schulkonferenz übernimmt die Schulleitung, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum des Schulleiters den Ausschlag.