Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Auch die Stellvertreter können an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden wählen aus ihrer Mitte einen Schulpflegschaftsvorsitzenden und eine Vertretung. Der Schulpflegschaftsvorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Der Schulleiter und/oder sein ständiger Vertreter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt auch die Schulkonferenzvorsitzenden und/-vertreter.